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   BVerwG, 10.11.2004 - 20 F 3.04   

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https://dejure.org/2004,16233
BVerwG, 10.11.2004 - 20 F 3.04 (https://dejure.org/2004,16233)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.2004 - 20 F 3.04 (https://dejure.org/2004,16233)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 2004 - 20 F 3.04 (https://dejure.org/2004,16233)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2004 - 20 F 3.04
    Die Annahme des Fachsenats des Oberverwaltungsgerichts, der Informant sei eine gereifte, im öffentlichen Leben stehende Persönlichkeit, die nicht leichtfertig gehandelt habe, die sich der persönlichen und beruflichen Folgen bewusst gewesen sei, die die Information der ehemaligen Personaldezernentin des Beklagten für den Kläger nach sich ziehen würde, verstößt nicht gegen Denkgesetze, anerkannte Erfahrungssätze und Auslegungsgrundsätze (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - BVerwGE 61, 176 ).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 10.02

    Aktenwidrigkeit, Bundesrahmenrecht als revisionsgerichtlicher Prüfungsmaßstab;

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2004 - 20 F 3.04
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem zurückverweisenden Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 10.02 - festgestellt, dass von der leichtfertigen Weitergabe einer Information auszugehen sei, wenn dem Informanten, gemessen an seinen individuellen Fähigkeiten, ein erhöhter Grad an Fahrlässigkeit vorgehalten werden könne.
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 59.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung - Aufklärungspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2004 - 20 F 3.04
    Die Bildung der richterlichen Überzeugung nach § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO setzt voraus, dass das Gericht den Sachverhalt nach § 86 Abs. 1 VwGO ausreichend erforscht hat (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 24. Oktober 1986 - BVerwG 6 C 59.84 - BVerwGE 70, 222 ff. und vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 63.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 208).
  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 63.87

    Aufklärungspflicht - Bildung der richterlichen Überzeugung - Erforschung des

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2004 - 20 F 3.04
    Die Bildung der richterlichen Überzeugung nach § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO setzt voraus, dass das Gericht den Sachverhalt nach § 86 Abs. 1 VwGO ausreichend erforscht hat (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 24. Oktober 1986 - BVerwG 6 C 59.84 - BVerwGE 70, 222 ff. und vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 63.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 208).
  • BVerwG, 28.09.2005 - 2 B 38.05

    Vorliegen einer wegen der unterbliebenen Vernehmung eines weiteren Zeugen

    Das hat der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO in seinem den Prozessbeteiligten bekannten Beschluss vom 10. November 2004 - BVerwG 20 F 3.04 -, mit dem er die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Fachsenats des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen hat, dargelegt.

    Mit dem Vorbringen der Beschwerde, dass es "für die Entscheidung in diesem Verfahren ... von maßgeblicher Bedeutung (ist), in welchem Umfang Ermittlungen im 'In-Camera-Verfahren' durchzuführen sind", wird keine rechtsgrundsätzliche, d.h. in verallgemeinerungsfähiger Weise beantwortbare Frage aufgeworfen, sondern - ebenso wie bereits im Beschwerdeverfahren BVerwG 20 F 3.04 - die Sachverhaltsermittlung durch den Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts kritisiert.

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